Deutsche Banken haben mit der Coronavirus-Pandemie weitestgehend aus eigener Initiative auf Heimarbeit umgestellt. Dass die Aufrechterhaltung der Bankdienstleistungen selbst systemrelevant ist sind, steht fest. Doch sind es auch alle Mitarbeiter?
Entscheidend ist: Kritische Funktionen müssen erhalten werden können. Das Financial Stability Board (FSB) gab per 2. April 2020 fest, welche Funktionen dazu zählen (Ref-Nr. 07/2020).
Benannt werden vor allem folgende Funktionen:
- Bereitstellung des Zugangs der Verbraucher zu
- Bargeld,
- elektronischen Zahlungen und
- anderen Bank- und Kreditdienstleistungen;
- gegebenenfalls Offenhaltung von Filialen und Call Centern;
- Bearbeitung von Anträgen im Rahmen staatlicher Unterstützungsprogramme;
- Versicherungsdienstleistungen;
- Risikomanagement;
- Unterstützende Bereiche wie Verwaltung von Mitarbeiterdaten und Sicherheitszentralen sowie
- Unterstützung von Drittanbietern, welche Kerndienste bereitstellen.
"FSB members are actively engaging with national and local authorities to ensure that these essential personnel are permitted to work on-site and that necessary IT equipment are able to be distributed, and strongly recommend that health and safety authorities recognise such workers as essential personnel necessary to maintain infrastructure that is critical to the financial system."
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich dieser Einschätzung angeschlossen (vgl. Aktuelle Mitteilung der BaFin).
Wesentliche Funktionen / Mitarbeiter festlegen
Implizit ergibt sich daraus, einerseits, dass nicht jeder Bankmitarbeiter systemkritisch ist, nur weil Banken es sind. Kreditinstitute sollten jetzt definieren, welche Mitarbeiter für den Bankbetrieb vor Ort bzw. welche Funktionen als wesentlich anzusehen sind und welche Mitarbeiter daheim bleiben sollten, soweit dies behördlich empfohlen oder auch angeordnet wird.
Eine Regelung kann beispielsweise in Notfallhandbüchern erfolgen und sollte intern entsprechend dokumentiert und umgesetzt werden.