Verwaltungskosten für die Bestandspflege

Verwaltungskosten richtig bestimmen.

Mit der Einführung der ökonomischen Risikotragfähigkeitsrechnung auf Basis des Leitfadens über die “Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte” von 2018 als auch im Kontext der verlustfreien Bewertung des Zinsbuches nach IDW BFA 3 gewinnt die sachgemäße Bestimmung der Verwaltungskosten aus barwertiger Sicht, in viele Instituten auch “Bestandpflegekosten” genannt, weiter an Bedeutung.

Wirkungsweisen:

  • eine der größten Abzugspositionen in der ökonomischen Risikotragfähigkeit und der verlustfreien Bewertung nach IDW BFA 3
  • in der periodischen Risikotragfähigkeit (“Annex-Banken”) ggf. indirekte Wirkung über Einbindung der verlustfreien Bewertung im Risikoszenario
  • indirekte Relevanz in der Kapitalplanung (adverse Szenarien) im Rahmen der normativen Sichtweise möglich
  • je nach getroffenen Annahmen können schnell Fehleinschätzungen um bis zu 30% entstehen
  • eine der entscheidenden Positionen bei der Einschätzung der Risikotragfähigkeit und der verfügbaren Deckungsmassen

Herausforderungen:

  • klare und nachvollziehbare Abgrenzung, welche Kosten erforderlich sind für
    • die Bestandspflege im Zinsgeschäft,
    • für die Neugeschäftsakquise und
    • für andere Geschäftsfelder oder Aktivitäten, die nicht relevant sind
  • Herstellung der Verbindung zwischen Verwaltungskosten und Kapitalbindung der jeweiligen Positionen
  • zunehmende Relevanz der Frage, welche Kosten ggf. durch Provisionserlöse abgedeckt werden (z.B. Kontoführungspreise oder Zahlungsverkehr)  und daher nicht oder nur teilweise relevant sind